Erbe verpflichtet. UNESCO-Welterbe und die Schweiz
2018 jährt sich die Aufnahme der «Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina» in die Welterbeliste der UNESCO zum zehnten Mal. Dieses Jubiläum nimmt das Bahnmuseum Albula in Kooperation
mit dem Verein Welterbe RhB zum Anlass, entlang eines Zeitstrahls die Geschichte des Welterbes auszubreiten und über
50 internationale Welterbestätten vorzustellen.
Drei Themeninseln widmen sich der lokalen Welterbestätte der Rhätischen Bahn. Wie wird man überhaupt ein Welterbe? Wie erneuert man über hundertjährige Tunnel welterbegerecht? Welche Herausforderungen birgt der Tourismus? Im Gastfenster präsentieren sich nacheinander die 11 anderen Welterbestätten
der Schweiz.
Die UNESCO wurde nach dem Ende des zweiten Weltkriegs 1945 als Sonderorganisaton der UNO gegründet. Ihre Mission besteht darin, durch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zu Frieden und Sicherheit beizutragen.
Die UNESCO hat über 20 internationale Konventionen verabschiedet. Diese sind für Staaten, welche sie ratifiziert und
in ihre nationale Gesetzgebung integriert haben rechtlich bindend. Darunter befindet sich die Urheberrechtskonvention (1952), die Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut (1970) und die Konvention gegen Doping im Sport (2005). Das weltweit bekannteste kulturelle Übereinkommen der UNESCO ist die Welt-erbekonvention von 1972. Es ist das umfassendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Jeder Staat ist für den Schutz, die Erhaltung und die Erschliessung der innerhalb seiner Grenzen gelegenen Stätte zuständig.
Jedes Welterbe steht jedoch auch unter dem Schutz der internationalen Staatengemeinschaft. Bedrohte Welterbestätten werden auf die Liste des gefährdeten Erbes der Welt gesetzt.
Die Welterbeliste verzeichnet aktuell 1073 Stätten aus 167 Ländern (Stand 30. 10. 2017). Jede Stätte muss von aussergewöhnlichem universellem Wert sein. Einzigartigkeit, Authentizität (historische Echtheit) und Unversehrtheit werden vorausgesetzt. Zusätzlich muss die Stätte mindestens eines von insgesamt zehn Kriterien (i) bis (x) erfüllen. Die Kriterien umschliessen Schöpfungen des Menschen und der Natur, Zeugnisse der Erdgeschichte und der Entwicklung des Lebens, Ökosysteme und Naturphänomene sowie auch Zeugnissen vergangener Kulturen, Werken, Bauten, Denkmäler und Stadtbilder. Neben Naturlandschaften sind auch Kulturlandschaften an der Schnittstelle zwischen Mensch und Natur vertreten –eine davon ist die «Rhätische Bahn in der Landschaft Albula /Bernina».
Verruckti Khöga.
Die Menschen, das Tal und die spektakulärste Bahnstrecke der Schweiz. Und dazu: Krokodil-Lok-
Simulator für Kinder, Modeleisenbahn, begehbarer Tunnel und viele unvergessliche Erlebnisse mehr.